Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Der Junge Mensch erhält Unterstützung:
- in schulischen, beruflichen und lebensperspektivischen Fragen
- zur Förderung und Erweiterung seiner der emotionalen und sozialen Kompetenzen
- zur gelingenden Integration in sein soziales Umfeld (Familie,Schule/Ausbildung, Freizeit)
- beim Prozess der gelingenden Verselbstständigung