Hilfe für junge Volljährige / Nachbetreuung gem. § 41 SGB VIII
Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen können und aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation sozialpädagogische Beratung und Unterstützung benötigen.
Die jungen Volljährigen erhalten Unterstützung:
- bei der altersgerechten Verselbstständigung
- bei der Alltagsbewältigung und Sicherung materieller Grundlagen
- bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess
- bei der Integration in ein entwicklungsförderndes soziales Umfeld
Ziel der Arbeit
Die Hilfe dient in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung sowie der Förderung der eigenverantwortlichen Lebensführung.