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Aufsuchende Familientherapie nach § 27.3 SGB VIII

Aufsuchende Familientherapie ist eine Form des ambulanten Hilfeangebotes und findet in der Lebenswelt der betroffenen Familie statt. Mit dem systemischen Ansatz wird mit der gesamten familie gearbeitet. Eine Bereitschaft zur Mitarbeit seitens der Familie sollte gegeben sein. Außer in ausgewählten Situationen, nehmen die Kinder an den Gesprächen teil.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Therapie von Familien in Krisensituationen
  •  Abwendung von Gewalt in der Familie
  •  Abwendung von dauerhafter Fremdunterbringung
  •  Adäquate Ablösung und Begleitung, wenn eine Fremdunterbringung nicht abwendbar ist
  •  Intensive Unterstützung, um die Dauer einer eventuellen Fremdunterbringung so weit wie möglich zu reduzieren
  •  Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen in die Familie

Ziele der Hilfe

Zu den erwähnten Schwerpunkten sollen die Familien unterstützt werden, eigene Wege zur Lösung von Problemen zu finden. Hier können sie die Erfahrung machen, dass sie durch aktives Handeln zur Verbesserung der familiären Situation beitragen können.

Therapeutisches Setting

Beide Therapeut*innen arbeiten in einer gleichwertigen Position mit der Familie, d.h. keine teilnehmende Beobachtung. Das Therapeut*innen-Team arbeitet auf der theoretischen Basis des "Reflecting Team" und bietet Hilfe bei der Suche nach Lösungen.

Die Lösungsmöglichkeiten orientieren sich sowohl an den Entwicklungspotentialen der einzelnen Familienmitglieder als auch an den Ressourcen der Familie als ganzes System.

Antrag auf Hilfe

Der Antrag auf Aufsuchende Familientherapie ist beim Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel zunächst für sechs Monate, eine Verlängerung individuell beantragt werden.

Die konkreten Arbeitschwerpunkte werden in Form eines Hilfeplans in gemeinsamer Absprache von Familie, Therapeut*in und Mitarbeiter*in des zuständigen Jugendamtes festgelegt.

 Qualifikation der TherapeutInnen

Die Familientherapeut*innen sind Dipl. Psycholog*innen oder Dipl. Sozialpädagog*innen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in systemisch-integrativer Familientherapie.

 



 
 

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